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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB Kontra Immobilien

1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der von Kontra Immobilien und deren Maklertätigkeit bzw. Aufnahme der Verhandlungen mit dem Verkäufer/Vermieter aufgrund des beiliegenden Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten/Mietinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande.

2. Angebot
Das Angebot der von Kontra Immobilien versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe des Angebots/der Information ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung gestattet. Eine unbefugte Weitergabe löst nach der Rechtsprechung hierzu einen Schadenersatz aus.

3. Doppeltätigkeit
Kontra Immobilien ist berechtigt, sowohl für die Käuferseite des beabsichtigten Vertrags als auch für den Verkäufer tätig zu werden, solange kein Interessenskonflikt entsteht. Hierbei kann die Kontra Immobilien sowohl als Nachweismakler (Tippgeber) und/oder Vermittlungsmakler auftreten.

4.Provision
Mit dem rechtswirksamen Abschluss des Kaufvertrags entsteht der Honoraranspruch für die Kontra Immobilien. Dieser beträgt bei Immobilien als exklusiver Vermittlungsmakler 3-6% der Kaufpreissumme zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer und als Nachweismakler (Tippgeber) 1,5% zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer. Das Honorar wird bei Vermittlung von Baugrundstücken, mit und ohne Baugenehmigung oder weiterem Inventar lediglich dem Käufer per Außenprovision in Rechnung gestellt. Für die Vermittlung von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen oder anderen Fällen wo es eine gesetzliche Regelung so vorsieht werden dem Käufer per Außenprovision und dem Verkäufer per Innenprovision eine Courtage zur Vermittlung jeweils zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. In seltenen Ausnahmefällen und bei einer hohen Käufernachfrage eines betreuten Immobilienangebots kann per Ausschlussverfahren die Käuferprovision einmalig auf die gesetzlich zulässigen 6% zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer erhöht werden. Eine Innenprovision für den Verkäufer wird bei Vermittlung von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen nicht geltend gemacht, sofern der Käufer mittels eines eigenen Maklerauftrages die Provision alleinig trägt. Bei einem Mietvertrag für Wohnraum berechnen wir 2 Nettomonatsmieten kalt zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer zu Lasten des Auftraggebers. Bei einem Mietvertrag für Gewerbe berechnen wir bis zu 3 Nettomonatsmieten kalt zzgl. der gesetzl. Mehrwertsteuer zu Lasten des Mieters. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Mietvertrag/Kaufvertrag abschließt. Die Honorarforderung wird mit Abschluss des Kaufvertrags/Mietvertrags zur Zahlung fällig.

4.1 Käuferprovision
Die Käuferprovision wird mit Abschluss des Kaufvertrags fällig. Der einmal entstandene Provisionsanspruch der Kontra Immobilien wird nicht dadurch hinfällig, dass der Kaufvertrag wieder aufgehoben, angefochten oder sonst wie rückgängig gemacht wird.

5. Vorkenntnis
Ist die von Kontra Immobilien nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss des Vertrags durch den Empfänger bereits bekannt, erklärt er dies Kontra Immobilien innerhalb einer Frist von 5 Tagen und führt den Nachweis, woher seine Kenntnis stammt. Spätere Widersprüche braucht Kontra Immobilien nicht gelten zu lassen.

6.Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines Kaufvertrags entspricht der Erwerb des Objekts auf dem Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen vergleichbaren Objekts des Verkäufers.

7.Beurkundung
Kontra Immobilien klärt alle Kriterien für den Kaufvertrag vorab, einschließlich der Finanzierung/Zahlungsabwicklung und aller damit verbundenen Schritte eines notariellen Kaufvertrags.

8.Haftung
Die beiliegende Objektbeschreibung wurde auf Grundlage der Angaben des Verkäufers erstellt. Kontra Immobilien hat diese Informationen so weit wie möglich überprüft, übernimmt aber für deren Richtigkeit keine Haftung.

9. Wertanalyse
Auf besonderen Wunsch des Verkäufers/Vermieters erstellt Kontra Immobilien eine Immobilienbewertung mit schriftlichem Wertgutachten für eine darauffolgende Veräußerung und Präsentation auf dem Immobilienmarkt. Dieser Service ist kostenlos und unverbindlich.

10. Dienstleistungen & Services
Die unter „Service“ angebotenen Dienstleistungen sind und bleiben für vertragsgebundene Verkäufer, Eigentümer, und Bauherren sowie Käufer von Kontra Immobilien kostenlos und werden nicht gesondert in Rechnung oder Vorkasse gestellt.

11. Das Erfolgskonzept
Unser deutschlandweit einmalig praktiziertes Erfolgskonzept ist ein verbindliches und schriftlich garantiertes Angebot, welches zur verkaufsfördernden Betreuung vertragsgebundener Eigentümer, Verkäufer, Bauherren und Bauunternehmen kostenlos und risikofrei durch Kontra Immobilien angewendet wird.

11.1 Prämien
Bei einer Weiterempfehlung unseres Unternehmens belohnen wir Sie mit einer überdurchschnittliche erfolgsorientierte Vergütung, falls aufgrund Ihrer Empfehlung ein Maklerauftrag für eine zu verkaufende Immobilie zustande kommt.

12.Schlussbestimmungen
Kontra Immobilien nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer in Empfang. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der von Kontra Immobilien. Gerichtsstand ist – für den Fall, dass der Kaufinteressent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat – der Sitz von Kontra Immobilien. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.

Stand Juni 2022